Rechtsanwalt für Bau- & Archi­tekten­recht in Bonn

Ihr Anwalt für Bau- & Architektenrecht

Beim Bau bzw. Ausbau des Eigenheims oder einem gewerblich genutzten Gebäude treten nicht selten Probleme auf. Diese fangen meist schon beim Vertrag an. Treten dann die ersten Mängel auf, kann häufig nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden. Scheuen Sie daher nicht davor schon frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sie in baurechtlichen Fragen unterstützt. Dies gilt auch für Streitigkeiten mit Baubehörden oder Problemen bei Erhalt von Baugenehmigungen. Ablehnende Bescheide, Nutzungsuntersagungen und sogar Abrissverfügungen werden von Behörden regelmäßig rechtsfehlerhaft verfügt. Gerade bei solch einem komplizierten Rechtsgebiet wie dem Bau- & Architektenrecht ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts anzuraten.

Priv. Baurecht

Öff. Baurecht / Verwaltungsrecht

Privates Baurecht

Der Bereich des privaten Baurechts erfordert ein hohes Maß an Einarbeitung und Sorgfalt. Als Rechtsanwalt im Bau- & Architektenrecht begleite ich Sie vom Vertrag bis zur Abnahme bei Ihrem Bauvorhaben. Ziel muss es sein, Bauverzögerungen zu vermeiden und Bauschadenskosten möglichst gering zu halten. Dies ist nur mit einer professionellen Baubegleitung möglich. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Bau- & Architektenrechts spart im Zweifel viel Geld beim Bauvorhaben.

Vertrags­gestaltung und Aufmaß

Neben der Notwendigkeit einer rechtssicheren Vertragsgestaltung, besteht im Baurecht die Besonderheit, dass die Kosten des Bauvorhabens, sofern keine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, anhand eines Aufmaßes festgelegt werden. Hierzu wird das Bauobjekt „aufgemessen“ oder anhand von Ausführungsplänen der Umfang an notwendigen Leistungen bestimmt. Eine Vielzahl von Bauvorhaben endet im Streit, weil entweder Bauherr oder Werkunternehmer keine den Standards genügende Vorlage für die spätere Rechnungsstellung geschaffen haben. Durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Bau- & Architektenrecht bei der Bauplanung lässt sich so etwas verhindern.

Durchsetzung von Mängel­ansprüchen

Treten Mängel am Bau auf, müssen diese sofort angezeigt und beseitigt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Dabei ist es oft schwierig zu erkennen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. In einem solchen Fall bietet es sich an, ein selbständiges Beweisverfahren durchzuführen. Hierbei handelt es sich um ein dem eigentlichen gerichtlichen Prozess vorgeschaltetes Verfahren, welches sich dazu eignet, die Mängel gerichtsfest feststellen zu lassen, um so eine schnelle Behebung des Mangels durch Drittunternehmen zu ermöglichen, ohne seine Haftungs- und Regressansprüche zu gefährden.

Architekten- und Ingenieursrecht

Kaum ein größeres Bauvorhaben kommt ohne die Beauftragung von Ingenieuren bzw. Architekten aus. Gerade im gewerblichen Bereich ergeben sich oft Fragestellungen über Ingenieurs- und Architektenverträge. Im Deutschen Recht sind diese mit Blick auf die Honorarforderung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gesondert geregelt. Diese gilt jedoch nur für das Honorar, nicht für die zu erbringenden Leistungen. Diese sind allgemein geregelt und können ihrem Umfang nach ausgehandelt werden. Hierbei kann ich Sie als Rechtsanwalt für Bau- & Architektenrecht unterstützen.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht beschreibt die staatlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben bzw. eine bauliche Anlage. In keinem anderen Rechtsgebiet werden, nicht auch zuletzt wegen der Komplexität, so viele fehlerhafte Bescheide von Behörden erlassen. Vom zu Unrecht verwehrten Baugenehmigungen bis hin zu offensichtlich rechtswidrigen Abrissverfügungen – in den speziellen verwaltungsrechtlichen Regelungen und Vorschriften findet sich kaum jemand zurecht, der nicht wirklich darauf spezialisiert ist. Als Rechtsanwalt für Bau- & Architektenrecht gehört auch das Verwaltungsrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

Baugenehmigungs­verfahren

Oft lehnen Behörden die Erteilung einer Genehmigung für ein Bauvorhaben ab. Nicht etwa, weil sie tatsächlich geprüft haben, dass dem Bauvorhaben rechtliche Belange entgegenstehen, sondern oft auch, weil aus (kommunal-)politischen Gründen keine Baugenehmigung erteilt werden soll. Dabei vergisst die Behörde jedoch, dass Bürger einen Anspruch auf eine Baugenehmigung haben, sofern keine Verletzung des geltenden Rechts darin zu sehen ist. Als Rechtsanwalt für Bau- & Architektenrecht überprüfe ich den Ablehnungsbescheid und erhebe Klage vor dem Verwaltungsgericht für Sie.

Nachbarschutz

Ihr Nachbar plant den Bau oder Ausbau in einer Art und Weise, die Sie beeinträchtigt?

Sie können möglicherweise ein solches Bauvorhaben stoppen. Das Gesetz spricht Eigentümern oft einen Anspruch auf Erhaltung zu. Sie müssen nicht hinnehmen, dass sich Ihre Nachbarschaft verändert. Zu diesem Zweck sollten Sie allerdings unbedingt einen Rechtsanwalt für Bau- & Architektenrecht hinzuziehen. Denn es gibt, anders als üblich, die Besonderheit, dass das Vorgehen eines Nachbarn gegen ein Bauvorhaben den Bauherren nicht daran hindert, dass dieser den Bau beginnt. Vielmehr müssen Sie hier einstweiligen Rechtsschutz beantragen, um nicht am Ende vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden.

Nutzungsunter­sagungen und Abriss­verfügungen

Bau ordnungsrechtliche Verfügungen sind selten schön. Eine Nutzungsuntersagung bzw. eine Abrissverfügungen für neu errichtete bauliche Anlagen trifft den Bauherrn meist jedoch noch härter. Allerdings heißt es auch hier: Nicht aufgeben. Bauordnungsrechtliche Verfügungen sind selten gerechtfertigt und können vor Gericht beseitigt werden. Insbesondere Abrissverfügungen sind als letztes Mittel gedacht und regelmäßig ungerechtfertigt. Als Rechtsanwalt für Bau- & Architektenrecht kann ich Sie beraten. Diese Bescheide müssen überprüft und gegebenenfalls gerichtlich beseitigt werden

Bewertungen

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Daniela Hafner
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Sehr kompetenter, junger Anwalt. Herr Schröder weiß, wovon er spricht. Er erklärt alles und es können Nachfragen problemlos gestellt werden. Rückrufe werden zeitnah erledigt. Es werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und jeder entscheidet für sich selbst. Danke für die tolle Unterstützung. Ich hoffe das ich Herr Schröder nie wieder benötige. Wenn doch, würde ich ihn jederzeit wieder um Unterstützung bitten.
5
D. H.

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