Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Bonn

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht

Als Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätig ist, unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um das Auto. Dabei liegt der Schwerpunkt zwar eindeutig auf der Unfallregulierung, der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Verkehrsunfällen. Ich stehe Ihnen aber auch in sämtlichen zivil-, straf- und ordnungsrechtlichen Fragen rund um das Auto zur Seite. Neben der Geltendmachung von Mängelansprüchen oder der Rückabwicklung von Verträgen, egal ob aus dem Bereich Kauf oder Leasing, verteidige ich Sie in allen Straf- und Bußgeldsachen im gesamten Bundesgebiet.

Unfallregulierung

Insbesondere bei Verkehrsunfällen ist gerichtlich anerkannt, dass aufgrund der oftmals komplexen Sachverhalte zur Regulierung ein Rechtsanwalt beauftragt werden kann. Ist der Verkehrsunfall nicht verschuldet, sind die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts vom Verursacher zu tragen. Neben Sachschäden am Fahrzeug können im Übrigen noch eine Vielzahl anderer Schäden und Aufwendungen geltend gemacht werden. Darunter fallen insbesondere Mietwagen-, Fahrt-, und Gutachterkosten. Zu guter Letzt kann regelmäßig auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Die Höhe des Ihnen zustehenden Schmerzensgelds hängt unter anderem von der Dauer der Beeinträchtigungen, der Intensität des Unfalls und dem Verschulden des Anderen ab. Die Geltendmachung dieser Ansprüche ohne Rechtsanwalt gestaltet sich dabei oft schwierig. Die Haftpflichtversicherer zahlen Beträge, die nicht so hoch sind, wie sie eigentlich sein müssten. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes kann hier helfen: Korrespondiert ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit einem Haftpflichtversicherer versucht dieser ein Gerichtsverfahren oft durch Zahlung höherer Beträge zu vermeiden. Insbesondere vor dem Gesichtspunkt, dass auch die Kosten für die Beauftragung des Rechtsanwalts vom Haftpflicht­versicherer übernommen werden, sollten Sie nicht davor zurückschrecken sich anwaltlich helfen zu lassen.

Kauf und Leasing

Im zivilrechtlichen Bereich berate und vertrete ich Sie als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht gerne bezüglich aller aufkommenden Fragen zu dem Erwerb, der Rückgabe oder der Mängelbeseitigung an Ihrem Auto. Ich entwerfe für Sie auch gerne im Rahmen einer Vertragsgestaltung private oder gewerbliche Kaufverträge für Fahrzeuge aller Art. Gerne überprüfe ich auch bereits eingegangene Verträge auf Widerrufsmöglichkeiten. Gerade bei Finanzierungskäufen mit Banken von Autoherstellern haben sich in den letzten Jahren Möglichkeiten ergeben, aufgrund des Versäumnisses der Banken die Verbraucher korrekt über ihre Rechte zu belehren, die Kaufverträge rückabzuwickeln und Verpflichtungen über hohe Zinszahlungen zu beseitigen.

Strafrecht

Straftaten im Straßenverkehr sind keine Kavaliersdelikte. Daher wiegen die Vorwürfe sehr schwer: Es droht neben sehr hohen Geldstrafen regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Hier ist es ratsam, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann Sie bereits im Ermittlungsverfahren unterstützen und beraten. In vielen Fällen können Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsstraftaten gegen eine Auflagenzahlung eingestellt werden. Dies hat gleich zwei Vorteile: Zum einen ist die Auflagenhöhe meist viel geringer, als die eigentliche Strafe. Zum anderen sind Sie nicht strafrechtlich vorbelastet, da Sie nicht verurteilt worden sind. Ohne einen Rechtsanwalt ist ein solches Ergebnis jedoch kaum zu erzielen. Scheuen Sie sich also nicht, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Interessenvertretung zu beauftragen.

Bußgelder

Sie sind geblitzt worden? Kein Grund zur Verzweiflung! Oft können Geschwindigkeitsmessungen vor Gericht nicht aufrecht erhalten werden. Fehler passieren häufig, weil die Messanlage nicht ordnungsgemäß aufgestellt wird, das Messprotokoll nicht ordentlich geführt oder die Messergebnisse selbst einer gutachterlichen Überprüfung nicht standhalten. Gerade für Berufskraftfahrer lohnt es sich daher, den Bußgeldbescheid von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht überprüfen zu lassen.

Bewertungen

{Sehr kompetenter junger Anwalt. Hervorragende Unterstützung bei betriebsbedingter Kündigung. Ich kann Herr Schröder ausnahmslos weiter empfehlen.
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Daniela Hafner
{Herr Schröder ist ein sehr kompetenter und sympathischer Anwalt! 👍 Die Beratung war 1a und Herr Schröder hat einen äußerst positiven Eindruck hinterlassen. Sehr empfehlenswert und gerne wieder 😁
5
Marcel Maj
{Ich wurde in einem Verkehrsrechtsfall von Herrn Schröder vertreten. Der erste persönliche Kontakt war sehr schnell gemacht, alles Weitere wurde via Telefon, E-Mail und Zoom besprochen. Ich bin sehr dankbar über die gute Beratung von Herrn Schröder und kann ihn und seine Kanzlei nur weiterempfehlen! Er war zu jeder Zeit ansprechbar und konnte mir bei meinen Fragen immer weiterhelfen. Ausgesprochen kompetent und sympathisch!
5
Fabian Henn
{Wenn man schuldlos in einen Unfall verwickelt wird und der Unfallgegner seiner Versicherung gegenüber schamlos lügt, braucht man dringend einen guten Anwalt. Herr Schröder hat die Angelegenheit mit großer Professionalität zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt. Vielen Dank!
5
L. F.
{Prompte telefonische Rückmeldung + einfühlende Analyse + verständliche Erklärung der folgenden Schritte = kompakte Beratung mit hohem Empfehlungsfaktor
5
C. S.
{Herr Schröder hat die Angelegenheit komplett übernommen und zügig zur vollsten Zufriedenheit abgewickelt. Ich wurde über jeden Schritt jederzeit umfassend und schnell informiert und fühlte mich in jeder Hinsicht sehr gut betreut. Die juristischen Feinheiten konnte ich dadurch besser einordnen. Das Ergebnis entsprach ganz meinen Vorstellungen.
5
C. B.
{
Sehr kompetenter, junger Anwalt. Herr Schröder weiß, wovon er spricht. Er erklärt alles und es können Nachfragen problemlos gestellt werden. Rückrufe werden zeitnah erledigt. Es werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und jeder entscheidet für sich selbst. Danke für die tolle Unterstützung. Ich hoffe das ich Herr Schröder nie wieder benötige. Wenn doch, würde ich ihn jederzeit wieder um Unterstützung bitten.
5
D. H.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus Bonn

 

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