Ihr Rechtsanwalt für Privates Baurecht

Privates Baurecht

Beim Bau bzw. Ausbau des Eigenheims oder einem gewerblich genutzten Gebäude treten nicht selten Probleme auf. Diese fangen meist schon beim Vertrag an. Treten dann die ersten Mängel auf, kann häufig nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden. Scheuen Sie daher nicht davor schon frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der sie in baurechtlichen Fragen unterstützt. Dies gilt auch für Streitigkeiten mit Baubehörden oder Problemen bei Erhalt von Baugenehmigungen. Ablehnende Bescheide, Nutzungsuntersagungen und sogar Abrissverfügungen werden von Behörden regelmäßig rechtsfehlerhaft verfügt. Gerade bei solch einem komplizierten Rechtsgebiet wie das private Baurecht ist die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts anzuraten.

Bau-/Werkvertrag

Herzstück der Tätigkeit eines Rechtsanwalts für Bau- und Architektenrecht ist der Bau- bzw. Werkvertrag. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Ausführung einer neuen Heizungsanlage, das Verlegen von elektrischen Leitungen oder die Errichtung eines ganzen Gebäudes handelt. Die rechtlichen Grundlagen, auf denen die tatsächliche Ausführung beruht, sind häufig weder Auftraggebern noch Auftragnehmern bekannt. Eine frühzeitige Beratung von einem spezialisierten Rechtsanwalt ist unabdingbar, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden und auf eine ordnungsgemäße Ausführung des Bauvorhabens hinzuwirken.

Dies betrifft sowohl die Durchsetzung von Mängelansprüchen als auch die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen der Auftragnehmer – gegen Zahlungsunwillige Bauherren oder Generalunternehmer. Aufgrund der sehr formal gehaltenen gesetzlichen Voraussetzungen ist eine hinreichende Beratung und Begleitung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht unabdingbar. Gerade bei aufgrund von einer Kündigung beendeten Verträgen ist die Abrechnung ohne spezialisierten Rechtsanwalt nicht möglich.

Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag ist ein Konstrukt, welches den Bau-/Werkvertrag mit einem Immobilienkaufvertrag verbindet. Er ist ein beliebtes Modell für Verbraucher, um sich den Traum von Eigenheim, häufig in Gestalt einer Eigentumswohnung, zu erfüllen. Nach außen hin bietet der Bauträgervertrag viele Sicherheiten: Einen festen Zahlungsplan nach Baufortschritt, einen nach neuer Gesetzgebung verbindlichen Fertigstellungstermin und einen festen Preis, welcher Plan- und Finanzierbarkeit verspricht. Geht jedoch etwas schief, was im Rahmen der Errichtung eines Gebäudes nahezu zwangsläufig der Fall ist, kann der Verbraucher nur auf sehr eingeschränkte Rechte zugreifen. Die rechtlichen Besonderheiten dieses Vertragskonstrukts führen dazu, dass häufig eine „Ganz oder gar nicht“ Situation eintreten kann, die zwangsläufig mit schwerwiegenden finanziellen Folgen einhergeht. Eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht ist unabdingbar – am besten schon vor Vertragsschluss – um die Risiken eines solchen Vertrags einschätzen zu können.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) ist entgegen einer immer noch – auch unter nicht spezialisierten Rechtsanwälten – vorherrschenden Ansicht kein Gesetz oder eine bindende Verordnung, sondern es handelt sich vielmehr um vom Gesetzgeber vorgeschlagene Allgemeine Geschäftsbeziehung aus dem Jahr 1926, die eine ausgewogene Vertragsgestaltung zum Ziel haben. Dies soll dadurch erreicht werden, dass einseitig – jeweils durch einzelne Vorschriften – Auftraggeber und Auftragnehmer einseitig benachteiligt werden, um letztendlich „Waffengleichheit“ zu schaffen.

Abgesehen von der sauberen Durchführung der VOB/B, die großen Bauunternehmen sicherlich gelingen mag, scheitert es in den allermeisten Fällen in der Praxis bereits an der wirksamen Einbeziehung in den Vertrag. Leider neigen selbst Architekten häufig dazu, die VOB/B bei privaten Bauvorhaben blind in Leistungsverzeichnisse aufzunehmen, obwohl sie nicht über die Nachteile für den Bauherren aufklären bzw. aufklären können.

Vertragsgestaltung

Eine Vertragsgestaltung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Nachunternehmer beauftragt werden sollen. Hier gilt es insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten, welche auch im Unternehmensverkehr eine Rolle spielen. Für Bauherren ist eine anwaltliche Vertragsgestaltung dann sinnvoll, wenn Leistungsverzeichnisse bzw. Leistungsbeschreibungen spezielle Definitionen im Sinne der VOB/C bzw. ATV 18 299 ff., um Klarheit zu schaffen und Nachtragsabrechnungen von nicht vereinbarten Leistungen zu vermeiden.

Beratung / Baubegleitung

Auf Bauherrenseite steht die Aufklärung über Risiken einzelner Vertragstypen und die Begleitung eines Bauvorhabens im Mittelpunkt, damit sichergestellt ist, dass eine ordnungsgemäße Ausführung erfolgt. Gleichzeitig soll frühzeitig eine starke Rechtsposition geschaffen werden, um bei schwerwiegenden Problemen Ansprüche zu sichern, damit man am Ende des Tages nicht auf Schäden sitzen bleibt.

Für Bau- und Werkunternehmer erschöpft sich die Beratung nicht auf einzelne Aufträge, es ist vielmehr erst einmal die Grundlage zu schaffen, um überhaupt einen Bau- bzw. Werkvertrag rechtskonform durchzuführen. Kommt es zu Streitigkeiten, ist maßgeblich für die Durchsetzung der Vergütung bzw. einem möglicherweise zustehenden Nachtrag, die ordnungsgemäße Kalkulation und Vertragserstellung – aber auch die schlüssige Abrechnung des Vertrags. Die Erfahrung zeigt, dass hier oft mangelhafte Kenntnisse bestehen. Einem Großteil kleinerer und mittelständiger Handwerker etwa, der Verträge oft vor Ort beim Kunden schließt, ist die geltende Widerrufsproblematik nicht bekannt – obwohl sie sogar dazu führen kann, dass man umsonst arbeitet und am Ende erhaltene Abschläge sogar zurückerstatten muss.

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Kevin Schröder

Rechtsanwalt

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